Unsere Werte
Service
Wir sind Mitglied der Qualitätsgemeinschaft
Entspannt modernisieren.
Diese Betriebe sind nach festgelegten Qualitätskriterien ausgebildet und koordinieren für Sie die zeitliche, qualitative und preislich optimale Verwirklichung Ihrer Modernisierungsträume. Sie erkennen die teilnehmenden Betriebe am Qualitätssiegel der Gemeinschaft.
Weitere Infos unter:
https://www.schreiner.de/meinschreiner/entspannt-modernisieren
Wir sind zertifizierter
Generationenfreundlicher Betrieb Service + Komfort
Verbraucherinnen und Verbraucher aller Generationen profitieren von mehr generationengerechten Produkten, Dienstleistungen und Beratungsleistungen für Komfort und Sicherheit in den eigenen vier Wänden.
Erfahren Sie mehr bei uns persönlich oder unter:
http://www.generationenfreundlicher-betrieb.de/
Der Freistaat Bayern fördert die barrierefreie Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den altersgerechten Umbau von Miet- und Eigentumswohnungen im Programm 159.
Ist Ihre Wohnung / Ihr Haus generationenfreundlich?
Weitere Informationen und eine kostenlose Checkliste erhalten Sie bei uns persönlich.
TIPPS + HINWEISE
STEUERBONUS FÜR HANDWERKERLEISTUNGEN
Zu den Leistungen, die für den Steuerbonus angerechnet werden, zählen nicht nur Instandhaltungs- sondern auch Renovierungs- und Modernisierungskosten. Begünstigt werden alle im Haushalt des Auftraggebers anfallenden Arbeitskosten sowie die Fahrtkosten des Handwerkers einschließlich der entsprechenden Mehrwertsteuer.
AUFBEWAHRUNGSPFLICHT VON HANDWERKERRECHNUNGEN
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie auch als Privatperson nach §14b Abs. 1 UStG verpflichtet sind, Handwerkerrechnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren, beginnend mit dem 31.12. diesen Jahres. Für Unternehmer gilt selbstverständlich die erweiterte Aufbewahrungspflicht nach der Abgabenordnung.
ENERGIE SPAREN:
Richtige Raumtemperatur wählen: Die optimale Raumtemperatur liegt in Wohnräumen bei 19 bis 20 Grad und sollte in der Nacht um vier Grad abgesenkt werden. Jedes Grad darüber erhöht die Heizkosten um rund sechs Prozent. Kein Dauerlüften: Dauerhaftes Kipplüften bedeutet einen enormen Wärmeverlust und einen langsamen und schlechten Luftaustausch. Thermostatventil richtig einstellen: Die Stufe 3 entspricht in der Regel einer angenehmen Temperatur von knapp 20 Grad. Höhere Stufen sind in der Regel nicht notwendig.
RICHTIGES LÜFTEN:
Stoßlüftung: Lüften Sie Ihre Wohnung am besten mehrmals täglich kurz – mit völlig geöffnetem Fenster. Das Heizkörperventil ist dabei abzudrehen. Lüften Sie Küche und Bad immer direkt nach dem Kochen, Duschen, Baden. Lüften Sie die Schlafräume direkt nach dem Aufstehen zehn Minuten bei weit geöffnetem Fenster. Schalten Sie die Heizkörper immer ab, wenn Sie die Fenster öffnen. Nur so vermeiden Sie Schimmelbildung und sparen Energiekosten.
PFLEGE VON GEÖLTEN / GEWACHSTEN MÖBELN:
Mit Ölen oder Wachsen behandelte Möbel dürfen in den ersten zehn Tagen nicht feucht gereinigt, gepflegt oder aufgefrischt werden. In dieser Zeit verbindet sich das Öl mit dem Holz, bzw. das Wachs erreicht erst dann seine Endhärte!
Benutzen Sie keine Mikrofasertücher mit Naht zur Reinigung Ihres Objekts. Diese wirken wie feinstes Schleifpapier und zerstören auf Dauer die natürliche Oberfläche. Wir empfehlen nahtlose Baumwoll- oder Vliestücher sowie Fensterleder.
Vermeiden Sie stehende Nässe, z.B. durch nasse Gläser, undichte Blumentöpfe oder Vasen. Sollte Ihr Objekt nach einiger Zeit starke Gebrauchsspuren aufweisen, z.B. durch unregelmäßige Pflege oder starke Abnutzung, ist es ratsam, die natürliche Oberfläche von Ihrem Fachbetrieb von Grund auf erneuern zu lassen. Passende Pflegeprodukte und weitere Informationen erhalten Sie bei uns persönlich!
THERMISCHE GLASBRÜCHE
Durch Temperaturunterschiede in/auf der Scheibe (2-fach oder 3-fach-Verglasung) kann
es zu sogenannten thermischen Sprüngen kommen. Gründe für solche
Temperaturdifferenzen sind z.B dunkle Möbel nahe am Glas, Schlagschatten, aufgeklebte
Bilder oder Glasbemalungen, sowie Wärmestau zwischen Vorhängen oder Rollos. Für
solche thermischen Glasbrüche übernimmt der Hersteller, Verarbeiter sowie der Monteur
keine Gewährleistung.
MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ VON FENSTERN UND AUSSENTÜREN WÄHREND
DER BAUPHASE (MERKBLATT HO.08)
Die Verantwortung für die Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen zur Vermeidung
von Schäden an Fenstern und Außentüren während der Bauphase liegt beim
Auftraggeber/Bauherren. Bei Nichtbeachtung der Hinweise übernimmt der
Fensterbauer keine Gewährleistung für etwaige Folgeschäden.
Weiter Infos und das Merkblatt HO.08 erhalten Sie bei uns.
SPONTANBRUCH BEI ESG-SCHEIBEN
Wir weisen darauf hin, das es bei Einscheiben-Sicherheits-Gläsern (ESG) zum sogenannten
"Spontanbruch" kommen kann. Hierbei dehnen sich nicht sichtbare Nickel-Sulfid-Einschlüsse
im Glas aus, bis es zum Glasbruch kommt. Das Auftreten ist äußerst selten, kann aber bis zu 10
Jahren nach der Herstellung noch auftreten. Für solche Spontanbrüche übernehmen wir keine
Gewährleistung.
Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren
und unverbindliches Angebot erstellen lassen!
Wir beraten Sie gerne.